Kabelbrände oder Kurzschlüsse sind bei elektrischen Betriebsmitteln keine Seltenheit. Daher ist die regelmäßige Sicherheitsprüfung aller elektrischen Betriebsmittel dringend notwendig, um Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter vor Sach- und Personenschäden zu schützen.
Sicherheitsprüfungen garantieren, dass Ihre Betriebsmittel dem erforderlichen Baustandard und der ordnungsgemäßen Verwendung entsprechen.
Die DGUV Vorschrift 3 legt eine vorgeschriebene regelmäßige Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln nach den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §14 , der Berufsgenossenschaft sowie der VDE 0702 (2021-06) Abs 4. fest und verweist für die Sicherheitsprüfung auf die Regelungen der DIN VDE 0113 (EN 60204-1). Demnach sind Unternehmen oder Maschinenbetreiber dazu verpflichtet, ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf einen ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Die Prüfung muss hierbei durch eine Elektrofachkraft erfolgen.
Sofern Sie dieser gesetzlichen Verantwortung nicht nachkommen, riskieren Sie Sanktionen nach ArbSchG §209 Absatz 1.
Die rechtssichere Elektroprüfung gemäß DGUV V3 unterliegt verschiedenen Faktoren, welche je nach Leistungsumfang und Art der Prüfung (Geräte, Anlagen oder Maschinen) variiert. Bevor elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen in Betrieb genommen werden, muss eine Erstprüfung erfolgen. Im Rahmen dieser Sicherheitsprüfung ergibt sich eine Gefährdungsbeurteilung, um die Prüffristen für fortlaufende Wiederholungsprüfungen festzulegen. Ziel der dabei aufeinander aufbauenden Phasen sind umfangreiche Elektroprüfungen, welche die Grundlage für die Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen darstellten.
Um eine Einschätzung des Wartungszustandes zu erhalten, wird zu Beginn eine umfassende Sichtprüfung durchgeführt. Hierbei werden sichtbare Beschädigungen (defekter Knickschutz, fehlende Schrauben, offene Stellen am Kabel...) untersucht.
Mithilfe verschiedener Messungen werden hierzu die Grenz- und Richtwerte bestimmt.
Sofern zutreffend sind folgende Messungen durchzuführen:
>> Durchgängigkeit der Schutzleiter
>> Isolationswiderstand
>> Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung
>> Spannungspolarität
>> Drehfeld von Drehstomsteckdosen
>> Prüfung des Spannungfalls
>> Zusätzlicher Schutz gegen elektrischen Schlag
Bei der darauffolgenden Funktionsprüfung, werden die vorhandenen Funktionen des Betriebmittels inspiziert. Hierbei werden unterschiedliche Elemente wie beispielsweise der Schutzschalter auf eine intakte Funktion überprüft. Ebenso beinhaltet dieser Prüfschritt den Nachweis der sicheren Trennung vom Versorgungsstromkreis sowie der Wirksamkeit weiterer Schutzeinrichtungen.
Alle bei dem Besichtigen, Erproben und Messen ermittelten Informationen sowie Ergebnisse von Berechnungen müssen vom Prüfer bewertet werden. Abschließend folgt daher eine Beurteilung und Dokumentation der gemessenen Werte. Der rechtssichere und geschützte Prüfbericht beinhaltet unter Anderem auch eine detailierte Dokumentation vorhandener Sicherheitsmängel (unzureichende Messwerte).
Eine ausführliche Beurteilung sowie Dokumentation der Prüfberichte, Fehlerquoten und Arbeitsmittellisten wird Ihnen in elektronischer Form bereitgestellt.
Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihr Betriebsmittel mit einer entsprechenden Prüfplakette gekennzeichnet.
Die elektrische Betriebssicherheit und der Schutz Ihrer Mitarbeiter hat höchste Priorität für uns - Defekte und Mängel von Betriebsmittel können wir mithilfe von Sicherheitsprüfungen frühzeitig lokalisieren.
Außenliegende leitfähige Teile sind mit dem Schutzleiter verbunden. Versagt im Fehlerfall die Basisisolierung, so wird verhindert, dass eine gefährlich hohe Berührungsspannung am Gehäuse anliegt.
z.B. Waschmaschine, Herd, PC
Durch doppelte bzw. verstärkte Isolierung können im Fehlerfalle, beim Versagen der Basisisolierung keine Stromführende Teile berührt werden.
z.B. Handbohrmaschine, Fernseher, Radio
Bei Geräten der Schutzklasse III beruhrt der Schutz auf der Stromversorgung der Geräte mit Schutzkleinspannung
z.B. Fassleuchten, Kinderspielzeug
(DIN VDE 0701/0702)
Geräte, welche während des Betriebs bewegt oder leicht transportiert werden können.
Typische ortsveränderliche Betriebsmittel sind beispielsweise Haushaltsgeräte, Verlängerungs - und Anschlussleitungen oder Gerätewerkzeuge
Fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können.
Dazu gehören u.A. elektrische Leitungen und Steckdosen, Motoren, Deckenlampen sowie Herdanlagen
Stationäre Anlagen:
alle Geräte und Anlagen, welche fest mit ihrer Umgebung verbunden sind wie Elektroinstallationen in Gebäuden, Containern oder Fahrzeugen
Nicht-stationäre Anlagen:
Elektroanlagen, welche nach dem Einsatz demontiert und an einem neuen Einsatzort wieder aufgebaut werden können. Hierunter fallen temporäre Bauten sowie Anlagen auf Bau- und Montagestellen
Große Produktionsanlagen wie Druckmaschinen, CNC-Fräse, Roboteranlagen oder Sägen
Eine Maschinenprüfung besteht aus mehreren Einzelprüfungen.
Prüfschritte:
>>Abgleich und Prüfen, ob elektrische Ausrüstung mit der dazugehörigen technischen Dokumentation übereinstimmt
>>Sichtprüfung: auf äußere Beschädigungen/Mängel
>>Prüfung der automatischen Abschaltevorrichtung
>>Isolationswiderstandsprüfung des Schutzleitersystems
>>Spannungsprüfung
>>Funktionsprüfung
>>Schutz gegen Restspannung
>>Auswertung, Beurteilung sowie Dokumentation
>>Erstellung eines Prüfprotokolls als rechtskräftiger Nachweis, dass eine Prüfung der elektrischen Maschinen den Vorgaben der DGUV V3 entsprechend aller notwendigen Standards durchgeführt wurde. Zusätzlich listen wir vorhandene Mängel, die bei den jeweiligen Maschinen vorliegen in einem gesonderten Protokoll für Sie auf.
DGUV Prüfung von Leitern und Tritten (208-016) sowie
Prüfung von Regalen gemäß DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007
>>Arbeitsmittel wie Leiter, Tritte und Regale, welche vom Arbeitgeber für den gewerblichen Einsatz zur Verfügung stehen, müssen einer regelmäßgen Überprüfung unterzogen werden.
Die zur Abnahme erforderliche Begutachtung erfolgt anhand einer Sicht- und Funktionsprüfung der Arbeitsmittel. Basierend auf der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Information 208-016 ist eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten auf einen ordnungsgemäßen Zustand und einer einwandfreien Funktion verpflichtend. Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, folgt nach der rechtskonformen Prüfung eine Dokumentation der geprüften Arbeitsmittel.
Prüfung von Regalen
Stützen und Traversen von Regalen sind klassische Anstoßflächen, welche beim Be- und Entladen von Regalanlagen zu Beschädigungen durch Gabelstapler, Gabelhubwagen sowie Regalbediengeräte führen. Ein Überschreiten der Gesamttragkraft, eine fehlerhafte Regalmontage sowie Gegenstände, welche den Verkehrsweg passieren, stellen eine potenzielle Gefahr für die Statik eines Regals dar.
Eine regelmäßige Regalinspektion ist nach DIN EN 15635 gemäß DGUV Regel 108-007 für Betreiber einer Regalanlage gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, vorhandene Schäden zu identifizieren und das Unfallrisiko zu senken.
Die Prüfung von Regalanlagen führen wir bei laufendem Betrieb durch und halten etwaige Schädigungen in einem detaillierten Inspektionsprotokoll für Sie fest. Die hierbei verwendete Schadenseinstufung (grün, orange, rot) erfolgt, sofern bei der Sichtprüfung Schäden oder Fehler festgestellt wurden.
Eine Überwachung ist zunächst ausreichend, da die Schäden bzw. Fehler gering sind. Bauteile müssen jedoch entsprechend gekennzeichnet werden.
Es liegt eine gefährliche Beschädigung vor, dennoch ist diese noch nicht so schwerwiegend, dass ein sofortiges Handeln notwendig ist. Bevor das Regal (nach Entladung) wieder in Betrieb genommen wird, muss dieses repariert werden.
Bei dieser Schadenseinstufung liegen schwere Schäden vor. Das Regal muss aus dem Betrieb genommen werden, solange bis die Schäden repariert bzw. das Regal ersetzt wird.
Eine Dokumentation der Fehlerbehebung sowie die Durchführung eines Standsicherheitsnachweises nach einer Reparatur ist hierbei unerlässlich.
Wurde die Sicherheit des Regals bestätigt, werden die Regale mit einem Prüfsiegel und einem entsprechendem Zertifikat gekennzeichneit. Eine solche Prüfkennzeichnung zeigt den Prüfstatus entsprechend der vorgeschriebenen Regalinspektion an.
Bei den Regalprüfungen differenziert die Prüfnorm zwischen wöchentlich stattfindenden Sichtkontrollen und einer jährlichen Experteninspektion.
Prüfablauf einer Regalanlage
Nach einer Beurteilung des allgemeinen Zustands (Sichtkontrolle) wird geprüft,
- ob Schäden an der Konstruktion, an den Schweisnähten oder durch Stöße sichtbar sind.
-ob die Maximallast überschritten ist (Abgleich der tatsächlichen Belastung mit den zulässigen Lastangaben).
-ob die Maximallast sowie weitere Sicherheitshinweise vollständig gekennzeichnet sind und aktuell sind.
-ob die Installationsebenen und die Angaben in der Zeichnung übereinstimmen.
-ob eine gleichmäßige Verteilung der Traglasten besteht.
-ob Schäden (an den Schweisnähten) sichtbar sind.
-ob die Regalstützen lotrecht stehen.
-ob Verformungen des Regals die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht überschreiten.
-ob Sicherheitseinrichtungen gemäß BetrSichV vorhanden sind (z.B. Durchschubsicherung, Schutz vor herabfallenden Gegenständen, Aushebesicherung, Anfahrschutz).
Kleininstallationen
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>> Kleinere Arbeiten im Bereich Lichtinstallation und Hausinstallationen
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